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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co. - Diese Dokumente benötigen Sie, um bis zuletzt ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Durch eine schwere Erkrankung, einen Unfall oder im Alter kann es passieren, dass Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über Ihr eigenes Leben, Ihre Wohnsituation oder Ihre medizinische Versorgung zu treffen. Diese Vorstellung ist nicht nur für Sie selbst belastend, sondern auch für die Menschen, die in diesem Fall gezwungen sind, diese Dinge für Sie zu regeln.

Das deutsche Recht bietet verschiedene Möglichkeiten an, Vorsorge für eine so genannte „eintretende Einwilligungsunfähigkeit“ zu treffen:

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie kann durch eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung und weitere Regelungen in Detailfragen näher bestimmt werden. Alle anderen Entscheidungen, die nicht schriftlich festgehalten worden sind, trifft der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Betreuungsverfügung

Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer für Sie bestellt. Dieser hat weniger Befugnisse als Ihr Bevollmächtigter und muss verschiedene Entscheidungen mit dem Gericht abstimmen.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine oder mehrere Personen als mögliche Betreuer vorschlagen oder auch ausschließen. Diese Verfügung sollten Sie ebenfalls mit einer Patientenverfügung kombinieren und weitere Wünsche schriftlich festhalten.

Die Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung regeln Sie, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen. Diese Bestimmungen verpflichten Ihren Arzt, Sie entsprechend zu behandeln oder nicht zu behandeln. Insbesondere Art, Umfang und Dauer bestimmter Behandlungen können speziell festgelegt werden.

Ergänzende Verfügungen

Zusätzlich können Sie selbst noch eine Reihe ergänzender Regelungen schriftlich festhalten. Diese können z.B. Ihre Wünsche hinsichtlich Organspenden oder Ihrer Bestattung enthalten.

Formulare

Eine umfassende, konfessionsunabhängige Formularsammlung mit erklärenden Informationen erhalten Sie kostenlos auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Handreichung „Christliche Patientenvorsorge“, die in Zusammenarbeit verschiedener christlicher Kirchen in Deutschland erarbeitet worden ist, berücksichtigt zusätzliche theologisch-ethische Aspekte und kann ebenfalls kostenfrei im Internet abgerufen werden.

"Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen Lebensende, der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. Und doch ist es sinnvoll, sich den Fragen zu stellen, die sich damit verbinden." (Deutsche Bischofskonferenz)

Wir unterstützen Sie auch hierin in einem kostenfreien Informationstermin

In einem persönlichen Gespräch gehen wir die notwendigen Formulare für Ihre persönliche Vorsorge gemeinsam durch. Hinsichtlich medizinischer Fragestellungen ist es ratsam, sich außerdem von Ihrem Hausarzt beraten zu lassen.

Palliativberatung

Sie betreuen oder pflegen einen Schwerstkranken oder Sterbenden? Dann geht es darum, dass dieser Mensch im letzten Lebensabschnitt möglichst wenig leidet und möglichst lange über sich selbst bestimmt.

Doch häufig kommen Fragen auf, wie das konkret zu erreichen ist. Was soll man etwa tun, wenn ein Schwerstkranker nichts mehr essen will oder unter Atemnot leidet? Wie verhält man sich einem Sterbenden gegenüber: Tut es ihm beispielsweise gut, wenn man ihn offen auf den bevorstehenden Tod anspricht?

Gerne beraten wir sie zu solchen Fragen der lindernden Pflege – Palliativpflege – persönlich, individuell und kostenlos. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Rufen Sie mich an
02181 / 70 64 58
Sabine Jäger-Hunecke
Koordinatorin